Es folgt eine Übersicht der wichtigsten Ergebnisse und Informationen aus der Gemeinderatssitzung - Lite mit nur drei Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil am 07.05.2015, 18:00 Uhr in der Gaststätte Schaefer, Elkhausen:
Unter Punkt 1: Erhebung von Vorausleistungen auf den einmaligen Erschließungsbeitrag bei der Herstellung einer Erschließungsanlage ab der Hönninger Straße bis zur Ortslage Neurom wurde beschlossen:
- Für die Herstellung der Erschließungsanlagen sollen nach den gesetzlichen Möglichkeiten des § 133 Abs. 3, Satz 1 BauGB von den Grundstückseigentümern aller anliegenden Grundstücke entsprechend der sogenannten Herstellungsalternative Vorausleistungen auf den einmaligen Erschließungsbeitrag in Höhe von 100% der auf die Anlieger zu verteilenden Aufwendungen erhoben werden.
- Sobald die Erschließungsanlagen endgültig hergestellt und die sachliche Beitragspflicht entstanden ist, soll die Festsetzung des endgültigen Erschließungsbeitrages erfolgen.
- Für die Vorausleistungserhebung werden zwei Fälligkeitsraten festgesetzt:
- die erste Rate in Höhe von 50% der festgesetzten Vorausleistung zwei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides
- die zweite Rate über die verbleibenden 50% vier Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides.
Der Gemeindeanteil dieser Erschließungsmaßnahme liegt satzungsgemäß bei 10%. Bei vergleichbaren Baumaßnahmen ist der gleiche Maßstab angelegt worden. Die SPD-Fraktion hat dem Beschluss zugestimmt.
Unter Punkt 2 Mitteilungen:
Die Begehung durch die Kommission des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ findet am Mittwoch, den 13. Mai 2015 statt. Startpunkt ist um 9:30 Uhr am Haus Marienberge. Der Abschluss wird um 12:30 Uhr am Sportplatzgebäude sein.
Der TuS Birken-Honigsessen weiht am 24. Mai 2015 ab 10:30 Uhr seinen neuen Rasenplatz ein. Alle Sportbegeisterten sind recht herzlich eingeladen.
Folgende Fragen wurden unter Punkt 3 von Bürgern zur Einwohnerfragestunde gestellt:
- Ist der Kindergartenspielplatz öffentlich und wann endet die tägliche Spielzeit? Der Spielplatz ist öffentlich und wird um 19:00 Uhr geschlossen.
- Sind auf den Wiesengräbern Grabgarben gestattet? Grabgarben sind nicht gestattet. Zu diesem Zwecke ist kürzlich ein separat gestaltetes Gedenkfeld angelegt worden. Weitere Informationen seitens der Gemeinde folgen.
- Was ist dran an den Gerüchten über eine Reduzierung des Leistungsumfangs der Kompostierungs- und Altpapiersammelanlage im Ort? Offiziell liegt den Gemeindeverantwortlichen keine Stellungnahme des Betreibers Remondis vor.
- Wo besteht Leinenzwang für Hunde? Im gesamten innerörtlichen Gebiet der Ortsgemeinde.
- Die letzte Frage bezog sich auf die Höhe des Gemeindeanteils bei der Erschließungsanlage zur Ortslage Neurom. Der Gemeindeanteil dieser Erschließungsmaßnahme liegt satzungsgemäß bei 10%.

