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Die SPD- Fraktion im Ortsgemeinderat informiert

Fraktion

Gemeinderatssitzung am 28.03.2019, 17:30 Uhr im Landgasthof Schneller

 

1. Fortführung des Breitbandclusters Kreis Altenkirchen Im Mai 2017 hat sich die Ortsgemeinde Katzwinkel dem Breitbandcluster des Landkreis Altenkirchen angeschlossen. Voraussichtlich im Sommer 2019 wird die erste Ausbaustufe (mind. 30Mbit/s in den geförderten Gebieten) abgeschlossen sein. Somit steht die nächste Ausbaustufe des Next Generation Access an. Hier werden die nicht versorgten Gebiete erfasst und FTTH (Glasfaser bis zum Gebäude) ist zu verlegen. Wegen der großen Nachfrage ist aus bautechnischen Kapazitätsengpässen kein Baubeginn innerhalb der nächsten vier bis fünf Jahren zu erwarten. Die Kosten werden vom Bund mit 50% und vom Land mit40% gefördert. Der 10% Anteil der Ortsgemeinde Katzwinkel wird sich nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 202.000,00 € belaufen. Einstimmig wurde beschlossen die weitere Ausbaustufe anzugehen, sich weiterhin am Breitbandcluster des Landkreis Altenkirchen zu beteiligen und die dazu nötigen Mittel im Haushalt einzustellen.

 

2. Kommunale Energiebeschaffung in der Verbandsgemeinde Wissen Die Strom- und Gaslieferverträge in der VG Wissen mit dem bisherigen Lieferant sind zum Ende des Jahres 2018 ausgelaufen. Da die Gasbelieferung der Ortsgemeinde Katzwinkel bereits durch die Stadtwerke Wissen erfolgt ist, ist es naheliegend den Versorger nicht zu wechseln und sein zusätzliches Angebot als Stromlieferant aufzutreten anzunehmen. Das Angebot lautet bei Strom- und/oder Gaslieferung einen Aufschlag von 0,15 Cent/kWh netto zu berechnen. Die Gas- und Stromlieferverträge sind zunächst für ein Jahr geschlossen und verlängern sich automatisch um zwei Jahre, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist für die erste Laufzeit beträgt sechs Monate vor Vertragsende, ansonsten beträgt die Kündigungsfrist achtzehn Monate zum Vertragsende. Das Angebot wurde einstimmig angenommen.

 

3. Erwerb der Grundstücke Gemarkung Katzwinkel, Flur 6, Nrn. 162/54 und 162/56 Die SPD-Fraktion hat den Erwerb og. Grundstücke abgelehnt und sich die Argumente der Beschlussvorlage zu Eigen gemacht. Dies sind die Folgekosten (Unterhalt und Pflege auf dem Gelände mit starker Hanglage), Kehr- und Streupflicht, schlechte Wiederverkaufsmöglichkeit. Eine Nutzung als Streuobstwiese ist nur eingeschränkt möglich, da die noch zu erwartenden Obstbäume aus der Obstbauzählaktion Hochstämmer sind, die Platz brauchen. Außerdem besteht die Gefahr einen Präzedenzfall zu schaffen. Mit dem Stimmen der Mehrheitsfraktion wurde dem Erwerb zugestimmt.

 

4. Erneuerung der Schließanlage der Barbara-Grundschule, der Glück-Auf-Halle sowie des Sportplatzgebäudes Die Barbara-Grundschule, die Glück-Auf-Halle und das Sportplatzgebäude werden mit einer neuen Schließanlage ausgerüstet. Es kommt das System Omega Flex/Profil DU 5 des Herstellers CES in Einsatz. Lieferung erfolgt durch die Firma Jörg Sommer, Wissen zum Preis von 10.888,50 €. Die Lieferung umfasst 70 Schlösser und 60 Schlüssel. Nachkauf und Support sind für 10 Jahre garantiert.

 

5. Resolution zum Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (Antrag der SPD Fraktion vom 07.02.2019) Die Resolution hat folgenden Wortlaut: Der Ortsgemeinderat Katzwinkel/Sieg bittet die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, einen Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen, der vorsieht, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften im Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz (KAG RLP) - hier die §§ 10 und 10a - dahingehend geändert werden, dass die Kommunen nicht mehr verpflichtet sind, von Anliegern einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die dadurch bedingten Einnahmeausfälle der Kommunen sind durch einheitliche und zweckgebundene Zuweisungen des Landes vollständig zu kompensieren.

 

Begründung:

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist nicht mehr zeitgemäß, wird von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern oft als höchst ungerecht empfunden und ist für viele überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. In der Vergangenheit hat dies deshalb sehr oft zu Streit geführt, der immer mehr die Gerichte beschäftigt hat. Insofern ist es deshalb folgerichtig, dass immer mehr Bundesländer die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzlich abgeschafft haben, so Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg, zumal die Bundesrepublik Deutschland nach unserer Kenntnis das einzige Land in der EU ist, in dem es Straßenausbaubeiträge in dieser Ausgestaltung gibt. Gerade aber auch im Hinblick auf die Schaffung möglichst ähnlicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und der Anerkennung unserer Rechtsordnung durch die Bürgerinnen und Bürger ist es nur schwer vermittelbar, wenn es unter den Bundesländern derart gravierende Rechtsunterschiede gibt. Hier sehen wir die Landesregierung gefordert, für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger tätig zu werden.

Uns ist bewusst, dass diese Resolution nur ein Hilferuf ist. Der Landesregierung ist deutlich zu machen, dass die Verhältnisse hier auf dem Land andere sind als in der Stadt. Viele ältere Mitbürger oder junge Familien können sich Ausbaubeiträge in fünfstelligen Euro Beträgen nicht leisten. Letztlich drohen dann noch mehr Leerstände als schon vorhanden. Natürlich gibt es auch Kritik an dem Vorschlag zur Abschaffung, wie das Land kann die Kosten nicht aufbringen. Hier wäre unser Vorschlag den SOLI nicht abzuschaffen sondern in die einzelnen Länder umzuleiten. Weiterhin wird befürchtet man würde dann so schnell nicht mehr an die Reihe kommen oder in der Ausbauausführung gegängelt. Deutschland ist Meister in der Normierung. Hier wäre dann festzulegen wann jede Straße nach derzeitigen Zustand, seiner Wichtigkeit, der Frequenz der Benutzung zum Ausbau fällig wäre. Schon jetzt bauen die Gemeinden, mit Ausnahmen der finanzkräftigen Kommunen, nur dann aus, sobald I-Stock Mittel fließen. Die Resolution wurde einstimmig mit folgenden Änderungen und Ergänzungen, ausgearbeitet von der CDU-Fraktion, angenommen: bei der Resolution selbst wird Absatz 2 gestrichen und mit folgendem Text ergänzt: Der Ortsgemeinderat Katzwinkel (Sieg) fordert vom Land Rheinland-Pfalz die Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, ebenso von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen, durch Änderung des Kommunalabgabengesetzes RLP. Die aktuelle Rechtslage in Rheinland-Pfalz verpflichtet Städte und Gemeinden dazu, einen Teil der Kosten auf die Grundstückseigentümer der ausgebauten bzw. sanierten Straßen umzulegen. In der Begründung wird nach dem ersten Satz ergänzt und eingefügt: Die finanzielle Belastung der Anlieger kann existenzgefährdend sein. Oft handelt es sich um mehrere zehntausend Euro. Auf Grund der Preisentwicklung im Baubereich stellt dies nicht nur Rentner und junge Familien vor existentielle Probleme, auch können Betroffene meist nicht mehr mit einer Kreditzusage der Banken rechnen. Weiterhin werden hier Eigentümer sehr stark zur Unterhaltung der für jedermann nutzbarer öffentlicher Infrastruktur herangezogen Die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur sollte vielmehr eine allgemeine Aufgabe der Daseinsvorsorge des Staates sein.                                                               

 

6. Mitteilungen

- da die Ortsgemeinde Katzwinkel nun Schwerpunktgemeinde ist werden sich die Punkte für die nächste DDKS Sitzung hauptsächlich mit Themen befassen, die sich aus den Aufgaben für eine Schwerpunktgemeinde ergeben. – geplante private Vorhaben und Investitionen, die im Sinne der Schwerpunktgemeinde förderwürdig sind, können sofort beantragt werden. – die Firma SÄBU hat der Ortsgemeinde Katzwinkel eine gebrauchte Abstellhalle gespendet. Diese Halle ist bereits durch Mithilfe des Schützenvereins im Außenbereich des Schützenplatzes montiert und dient u.a. als Lagerplatz der Holzhäuser des Weihnachtsmarktes. Mit dem Schützenverein wird ein Pacht und Gestattungsvertrag abgeschlossen.

– am 30.03.2019 ist Dorfsäuberung

– am 31.03.2019 ist das Schlachtfest der Feuerwehr und des DRK

- am 10.04.2019 tagt der Wahlausschuss

– am 13.04.2019 ist im Rahmen der Dorfmoderation der „Tag des Sports“ am Sportplatz Katzwinkel

– die nächste Gemeinderatssitzung ist am 25.04. 2019 mit vorgeschalteter Sitzung des DDKS und somit letzte Sitzung vor der Kommunalwahl

 

7. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

Fragen wurden keine eingereicht und gestellt